Entschädigung.

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Schon mal eine Flugverspätung oder Flugstornierung gehabt? Wusstet ihr, dass ihr Anspruch auf Entschädigung habt?

 

Wenn ihr noch nie auf einem Flughafen gesessen und gewartet habt, während der Flug Verspätung hatte, seid ihr wahrscheinlich noch nie geflogen. Oder vielleicht nur ein- oder zweimal...

 

Als wir im Mai 2018 nach Korfu geflogen sind, hatten wir so einen tollen Fall.

Der Flug hatte um 07:10 Uhr gehen sollen. Dann wurde er auf 08:50 Uhr verschoben, dann auf 10 Uhr und dann wusste wieder niemand weiter. Damals war Karl noch nicht mal 2 Jahre alt, es waren lauter Familien mit Kinder anwesend und es war einfach nur eine bescheidene Situation. Um 11 Uhr bekamen wir dann alle einen 7€ Gutschein, den man aber am selben Tag, sprich, sofort einlösen musste. Also rannten wir alle hoch, stellten uns in eine lange Schlange und kaum schauten wir auf das Board, stand da plötzlich um 11:25 Uhr „Boarding“ dran. Also schnell wieder runter zum Gate und im Flieger mussten wir dann nochmals warten… Allen im Allem haben wir einfach einen halben Tag in Griechenland, in unserem nicht gerade günstigen Urlaub, verloren.

 

Dieses leidige Rumsitzen und Warten beschwert einem mehr als nur Kopfschmerzen. Nach unserem Urlaub und etwas „Werbung“ auf Facebook haben wir Entdeckt, dass wir einen Anspruch auf Entschädigung haben. Entschädigung? Aber klappt das auch alles und lohnt sich das überhaupt?

 

Gemäß der EU-Verordnung 261/2004 hat ein Passagier Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 250 bis 600 Euro bei:

• Flugverspätung mehr als 3 Stunden

• Flugstornierung

• Nichtbeförderung wegen Überbuchung

• Verpasste Verbindung aufgrund einer Verzögerung des ersten Abschnitts (Sie kamen mehr als 3 Stunden später als geplant an Ihrem Ziel an)

 

Die einzige Voraussetzung ist, dass der Flug vor bis zu sechs Jahren stattgefunden hat (abhängig vom Abflugland).

- innerhalb der EU (bei jeder Fluggesellschaft)

- Verlassen der EU (bei jeder Fluggesellschaft)

 

- oder Ankunft in der EU (auf EU-Fluggesellschaft)

 

Route

Airline ist von EU

Airline ist nicht EU

Außerhalb der EU nach Außerhalb EU

Außerhalb EU in die EU

Von der EU nach außerhalb EU

Innerhalb der EU

Wie viel genau sollten man pro Flug bekommen?

 

 

Die Höhe der einem zustehenden Entschädigung hängt von verschiedenen Faktoren ab, den genauen Betrag könnt ihr anhand der folgenden Tabelle oder mit dem einfachen Vergütungsrechner auf der Compensair-Website berechnen:

Art der Störung

Länge der Verspätung

Entfernung

Weniger als 2 Std.

Mehr als 2 Std.

Mehr als 3 Std.

Mehr als 4 Std.

Verspätetes Boarding

€ 125

€ 250

€ 250

€ 250

1500 km und weniger

€ 200

€ 400

€ 400

€ 400

Alle Flüge innerhalb der EU länger als 1500 km und alle Flüge zwischen 1500 und 3500 km

€ 300

€ 600

€ 600

€ 600

Alle Flüge mit An- oder Abreise außerhalb der EU länger als 3500 km

Flugverspätung

€0

€0

€ 250

€ 250

1500 km und weniger

€0

€0

€ 400

€ 400

 

Alle Flüge innerhalb der EU länger als 1500 km und alle Flüge zwischen 1500 und 3500 km

€0

€ 0

€ 300

€ 600

 

Alle Flüge mit An- oder Abreise außerhalb der EU länger als 3500 km

Flug Stornierung

€ 125

€ 250

€ 250

€ 250

1500 km und weniger

€ 200

€ 200

€ 400

€ 400

Alle Flüge innerhalb der EU länger als 1500 km und alle Flüge zwischen 1500 und 3500 km

€ 300

€ 300

€ 300

€ 600

Alle Flüge mit An- oder Abreise außerhalb der EU länger als 3500 km

Tja und wie funktioniert nun das Ganze?

 

Es gibt zwei Möglichkeiten, den Antrag bei der Fluggesellschaft einzureichen: Man kann den Antragsvorgang unabhängig starten oder Compensair einen Kampf für Sie aufnehmen lassen, indem man das einfache Antragsformular ausfüllt.

 

Wenn man es alleine probieren möchte, läuft es wahrscheinlich wie folgt ab:

● einen Antrag mit Belegen und erforderlichen Unterlagen stellen;

● Einreichen eines Anspruchs auf die von einer Fluggesellschaft geforderte Weise (Online-Formular, Fax, E-Mail usw.);

● Warten auf eine Antwort (es kann mehrere Monate dauern).

● Eine rechtlich begründete Antwort auf die Zahlungsverweigerung der Fluggesellschaft, oder erneut eine Forderung stellen (falls diese ignoriert wird).

● Bei ungerechtfertigter Verweigerung oder Unkenntnis an die Verbraucherschutzbehörden des Abgangslandes und / oder an das Gericht wenden.

 

Geht es auch einfacher? Ja, geht es. Wir haben online eigentlich nur unsere Flugdaten eingegeben, das für alle drei von uns, und los ging es. Umsonst ist das Ganze nicht, das stimmt – Compensair berechnet einem 25% Erfolgsgebühr. Aber dafür hat man keinerlei Kommunikation mit irgendjemanden, muss sich keine Mühe machen und man wird regelmäßig auf den Laufenden gehalten. Es besteht auch kein Risiko, denn nur wenn man vor Gericht gewinnt, also im Erfolgsfall, werden die 25% von der Erstattung abgezogen.

 

 

Wir warten gerade leider immer noch, da unsere Airline (Condor) leider pleite ist… Vor Gericht haben wir gewonnen, uns wurde ein Anwalt gestellt, der alles geregelt hat und nun heißt es leider wieder warten… im Schlimmsten Fall treibt der Anwalt das Geld direkt im Flieger ein – denn dann wird die Boardkasse beschlagnahmt *lach*

 

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